Allgemeine Geschäftsbedingungen Hannes Schmidt Photography

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AGB-Auswahl: Private oder Gewerbliche Kunden

Stand: August 2026 · Es gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.

§ 1 Geltungsbereich

(1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Foto- und Videoleistungen zwischen Hannes Schmidt, Hannes Schmidt Photography, Jakobstraße 166, 52064 Aachen (nachfolgend „Fotograf“) und Verbraucherinnen und Verbrauchern (nachfolgend „Auftraggeber“). Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(2)

Für Aufträge von Unternehmen, Behörden und sonstigen gewerblichen oder öffentlichen Auftraggebern gelten gesonderte Geschäftsbedingungen des Fotografen.

(3)

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss, Anzahlung und Terminreservierung

(1)

Angebote des Fotografen sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt (z. B. durch Unterschrift, Auftragsbestätigung in Textform oder ausdrückliche Bestätigung per E-Mail) und der Fotograf den Termin bestätigt.

(2)

Der vereinbarte Termin gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn eine im Angebot ausgewiesene Anzahlung in Höhe von in der Regel 20 % der Gesamtvergütung beim Fotografen eingegangen ist. Die Anzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.

(3)

Bis zur verbindlichen Reservierung kann der Fotograf den Termin anderweitig vergeben.

§ 3 Leistungsumfang, Bildauswahl und Mitwirkung

(1)

Der Umfang der Leistung (Dauer, Anzahl der bearbeiteten Bilder, Umfang der Nachbearbeitung) ergibt sich aus dem Angebot. Die Anzahl der bearbeiteten Bilder ist ein Richtwert; maßgeblich ist eine dem Anlass angemessene, dem üblichen Qualitätsmaßstab des Fotografen entsprechende Auswahl.

(2)

Die Auswahl der zu liefernden Aufnahmen sowie die Art der bildgestalterischen und technischen Bearbeitung erfolgen im künstlerischen Ermessen des Fotografen. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen, insbesondere unbearbeiteter Dateien (RAW-/Rohdaten), sowie auf nicht ausgewählte Bilder besteht nicht.

(3)

Der Auftraggeber wirkt in zumutbarem Umfang mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung des Zugangs zum Aufnahmeort, Einhaltung des vereinbarten Zeitplans und Benennung eines Ansprechpartners vor Ort (z. B. bei Hochzeiten). Verzögerungen oder Einschränkungen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, gehen nicht zu seinen Lasten.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1)

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Als Kleinunternehmen wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2)

Die Anfahrt ist im vereinbarten Umfang enthalten; darüber hinausgehende Reise- und Nebenkosten richten sich nach dem Angebot.

(3)

Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Die restliche Vergütung ist nach Durchführung des Termins fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

(4)

Die Lieferung bzw. Bereitstellung der bearbeiteten Bilder erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bis dahin verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Fotografen; eine Nutzung der Bilder vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig, auch wenn dem Auftraggeber Bilder vorab zur Ansicht oder Auswahl überlassen wurden.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1)

Schließt der Auftraggeber den Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume des Fotografen ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses belehrt der Fotograf nachstehend.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hannes Schmidt, Hannes Schmidt Photography, Jakobstraße 166, 52064 Aachen, Telefon: +49 1525 2718849, E-Mail: kontakt@hannesschmidt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An Hannes Schmidt, Hannes Schmidt Photography, Jakobstraße 166, 52064 Aachen, E-Mail: kontakt@hannesschmidt.de:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

— Bestellt am (*) / vereinbart am (*):

— Name des/der Verbraucher(s):

— Anschrift des/der Verbraucher(s):

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

— Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

(2)

Vorzeitiger Leistungsbeginn. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf mit der Leistung (z. B. Anfertigung oder Bearbeitung der Aufnahmen) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so bestätigt der Auftraggeber dieses Verlangen gesondert (z. B. im Angebot oder in der Auftragsbestätigung). Übt der Auftraggeber danach sein Widerrufsrecht aus, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung.

(3)

Ausnahme. Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (z. B. ein termingebundenes Hochzeits- oder Event-Shooting), kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. In diesem Fall gelten die Stornoregelungen nach § 6.

§ 6 Stornierung und Ausfallhonorar

(1)

Der Auftraggeber kann den Vertrag vor dem vereinbarten Termin jederzeit in Textform stornieren. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht nach § 5 bleibt hiervon unberührt und geht innerhalb der Widerrufsfrist vor.

(2)

Storniert der Auftraggeber, ohne dass der Fotograf dies zu vertreten hat, steht dem Fotografen als Ausfallhonorar zu:

  • bis 60 Tage vor dem Termin: die geleistete Anzahlung (in der Regel 20 % der Gesamtvergütung)
  • 59 bis 30 Tage vor dem Termin: 30 % der Gesamtvergütung
  • 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % der Gesamtvergütung
  • weniger als 14 Tage vor dem Termin: 70 % der Gesamtvergütung
(3)

Dem Auftraggeber bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich das Ausfallhonorar entsprechend. Bereits ersparte Aufwendungen sowie ein anderweitig erzielter oder böswillig unterlassener Erwerb werden angerechnet.

(4)

Die Geltendmachung eines nachweislich höheren tatsächlichen Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

§ 7 Verhinderung des Fotografen, höhere Gewalt

(1)

Kann der Fotograf die Leistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, extreme Witterung, gravierende technische Defekte), nicht oder nicht vollständig erbringen, haftet er nicht für hieraus entstehende Schäden. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

(2)

Der Fotograf bemüht sich, im Verhinderungsfall nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln. Ein Anspruch des Auftraggebers hierauf besteht nicht.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1)

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Aufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

(2)

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern zu privaten Zwecken. Hierzu gehören insbesondere das Anfertigen von Abzügen/Prints, das Vervielfältigen für den privaten Gebrauch sowie das Teilen im privaten Umfeld und auf privaten Social-Media-Profilen.

(3)

Eine kommerzielle Nutzung, die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Verwertung (z. B. Presse, Unternehmen) sowie eine Veränderung oder Bearbeitung der gelieferten Bilder bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Fotografen.

(4)

Bei einer öffentlichen Veröffentlichung wird um Nennung des Urhebers gebeten (z. B. „Foto: Hannes Schmidt“ oder @hannes.frames). Im rein privaten Bereich ist eine Nennung nicht erforderlich.

§ 9 Verwendung der Aufnahmen zu Eigenwerbezwecken

(1)

Der Auftraggeber kann darin einwilligen, dass der Fotograf ausgewählte, im Rahmen des Auftrags entstandene Aufnahmen – auch solche, die den Auftraggeber oder mitwirkende Personen erkennbar zeigen – zu Zwecken der Eigenwerbung verwendet (insbesondere Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle, Wettbewerbe und Ausstellungen).

(2)

Diese Einwilligung ist freiwillig und für die Auftragsdurchführung nicht erforderlich. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos (z. B. per E-Mail) widerrufen werden; der Fotograf entfernt die betreffenden Aufnahmen dann im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren. Die Vergütung bleibt hiervon unberührt.

(3)

Der Umfang der Einwilligung wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten. Ohne Einwilligung erfolgt keine Verwendung erkennbarer Personen zu Werbezwecken.

§ 10 Lieferung, Datensicherung und Aufbewahrung

(1)

Die Lieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt innerhalb der im Angebot genannten Frist, in der Regel als private Online-Galerie zum Download, nach vollständigem Zahlungseingang.

(2)

Der Fotograf bewahrt die gelieferten Bilder nach Lieferung für die Dauer von 6 Monaten auf und löscht sie anschließend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die dauerhafte Sicherung der Bilder ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten nach Übergabe wird nicht übernommen.

(3)

Nachbestellungen (z. B. zusätzliche bearbeitete Bilder, Abzüge) innerhalb der Aufbewahrungsfrist richten sich nach der zum Zeitpunkt der Nachbestellung gültigen Preisliste des Fotografen bzw. nach gesonderter Vereinbarung.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1)

Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Reklamationen, die sich allein gegen die künstlerische Bildauffassung oder die gestalterisch-technische Umsetzung richten, sind ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber keine ausdrücklichen Vorgaben gemacht hat.

(2)

Die Haftung des Fotografen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung; insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)

Im Fall eines vom Fotografen zu vertretenden Lieferverzugs ist die Haftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5 %, insgesamt auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei Verzug bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

(1)

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.hannesschmidt.de/privacy.

(2)

Der Auftraggeber stellt sicher, dass abgebildete Personen mit der Anfertigung der Aufnahmen einverstanden sind. Bei Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern weist der Auftraggeber in geeigneter Weise darauf hin, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen erstellt werden. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht durch den Auftraggeber beruhen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2)

Der Fotograf ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit (§ 36 VSBG).

(3)

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4)

Es gilt die bei Vertragsschluss übergebene bzw. in den Vertrag einbezogene Fassung dieser AGB. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.hannesschmidt.de/agb abrufbar.

Hannes Schmidt Photography · Jakobstraße 166 · 52064 Aachen · kontakt@hannesschmidt.de · Steuernummer 201/5376/7857

§ 1 Geltungsbereich

(1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Produktion von Bildern und anderen Werken sowie die Erteilung von Nutzungsrechten zwischen Hannes Schmidt, Hannes Schmidt Photography, Jakobstraße 166, 52064 Aachen (nachfolgend „Fotograf“) und Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten auch für alle künftigen Verträge dieser Art, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

(2)

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Fotograf hätte ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Fotograf in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3)

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

(4)

Werke im Sinne dieser AGB sind die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und sonstigen grafischen Werke, bewegt oder unbewegt, unabhängig von technischer Form oder Medium.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1)

Angebote und Kostenvoranschläge des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Fotografen oder durch Aufnahme der Leistung zustande.

(2)

An Kostenvoranschlägen, Konzepten und sonstigen Unterlagen behält sich der Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben.

(3)

Bei öffentlichen Auftraggebern tritt an die Stelle einer Anzahlung eine schriftliche Bestellung bzw. Auftragsbestätigung mit Angabe der für die Abwicklung erforderlichen Daten (z. B. Bestellnummer, Kostenstelle, Leitweg-ID).

§ 3 Leistungsumfang, Bildauswahl, Mitwirkung

(1)

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot. Die Auswahl der zu liefernden Werke sowie die Art der bildgestalterischen und technischen Bearbeitung erfolgen im künstlerischen Ermessen des Fotografen.

(2)

Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen, insbesondere unbearbeiteter Dateien (RAW-/Rohdaten), sowie auf nicht ausgewählte Aufnahmen besteht nicht.

(3)

Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung erteilt, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Vom Auftraggeber während oder nach der Produktion gewünschte Änderungen sind gesondert zu vergüten.

(4)

Der Auftraggeber stellt Zugang, Vorlagen und erforderliche Informationen rechtzeitig bereit und benennt bei Veranstaltungen einen Ansprechpartner vor Ort. Verzögerungen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, gehen nicht zu seinen Lasten.

§ 4 Vergütung und Nebenkosten

(1)

Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stunden-, Tages- oder Pauschalsatz gemäß Angebot vereinbart. Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Material- und Datenhandlingkosten) trägt der Auftraggeber, soweit im Angebot ausgewiesen.

(2)

Zur Bemessung von Nutzungshonoraren wird ergänzend die Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in der jeweils aktuellen Fassung herangezogen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3)

Als Kleinunternehmen wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

§ 5 Zahlung, Fälligkeit, Verzug

(1)

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(2)

Rechnungen werden in Textform übermittelt; bei öffentlichen Auftraggebern erfolgt die Rechnungsstellung im vorgeschriebenen elektronischen Format (z. B. XRechnung). Der Auftraggeber teilt die hierfür erforderlichen Angaben (z. B. Leitweg-ID, Bestellnummer, Kostenstelle, Ansprechpartner) rechtzeitig vor Rechnungsstellung mit. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers berühren die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung nicht.

(3)

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro zu verlangen (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4)

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(5)

Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger im Eigentum des Fotografen.

§ 6 Lieferung

(1)

Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn der Fotograf sie ausdrücklich als bindend bestätigt hat. Die Lieferung erfolgt innerhalb der im Angebot genannten Frist, in der Regel als Online-Galerie zum Download.

(2)

Die Übergabe der Werke sowie sonstiger vereinbarter Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bis dahin verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Fotografen; eine Nutzung der Werke vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig, auch wenn dem Auftraggeber Werke vorab zur Ansicht oder Auswahl überlassen wurden.

(3)

Zusendung und Rücksendung von Vorlagen und Datenträgern erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1)

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die Werke sind, soweit nicht anders vereinbart, nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

(2)

Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen zustehenden Forderungen über.

(3)

Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, das Werk zu vervielfältigen oder zu verbreiten, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte nicht übertragen wurden; § 60 UrhG wird insoweit abbedungen.

(4)

Ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet sind insbesondere die Bearbeitung der Werke (z. B. Composing, Montage, sonstige Manipulation) und deren Vervielfältigung/Verbreitung, die Verbreitung im Internet, in Intranets, Online-Datenbanken oder elektronischen Archiven, die nicht nur dem internen Gebrauch dienen, sowie die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren.

(5)

Bei jeder Verwertung der Werke ist der Fotograf als Urheber zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(6)

Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Zeigen die Werke erkennbare Personen, erfolgt eine öffentliche Wiedergabe nur mit deren Einverständnis.

§ 8 Nebenpflichten des Auftraggebers

(1)

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken die erforderlichen Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrechte sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen besitzt. Er stellt den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(2)

Der Auftraggeber versichert, dass alle fotografierten Personen mit der Anfertigung sowie einer möglichen Veröffentlichung der Aufnahmen einverstanden sind. Bei Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern weist er in geeigneter Weise darauf hin, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden können (z. B. durch Aushang). Er stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter aufgrund fehlender Einwilligungen frei.

§ 9 Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz

(1)

Wird die für die Durchführung vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, erhöht sich bei Pauschalpreisen das Honorar entsprechend; bei Zeithonoraren erhält der Fotograf auch für Wartezeiten den vereinbarten Satz, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.

(2)

Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Bildautors, hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Weitergabe eines Werkes hat der Auftraggeber das Doppelte des für diese Nutzung vereinbarten bzw. üblichen Entgelts, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Fotografen der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(3)

Storniert der Auftraggeber, ohne dass der Fotograf dies zu vertreten hat, steht dem Fotografen folgendes Ausfallhonorar zu:

  • bis 14 Tage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Vergütung
  • bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • ab 48 Stunden vor dem Termin: 80 % der vereinbarten Vergütung
(4)

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass den Fotografen ein Verschulden trifft, hat er mindestens 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen; die vorstehende Staffel bleibt unberührt.

(5)

Kann der Fotograf aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Witterung, gravierende technische Defekte) den Auftrag nicht durchführen, haftet er nicht für daraus resultierende Schäden. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Der Fotograf bemüht sich, nach Möglichkeit einen Ersatzfotografen zu vermitteln, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht.

§ 10 Mängel und Haftung

(1)

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Fotograf zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.

(2)

Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie beim Ersatz von Verzugsschäden; insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)

Im Fall eines vom Fotografen zu vertretenden Lieferverzugs ist die Haftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5 %, insgesamt höchstens auf 5 % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke begrenzt.

(4)

Für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern haftet der Fotograf nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

§ 11 Aufbewahrung und Datensicherung

(1)

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Negative oder digitale Daten der Werke nach Abnahme und vertragsgemäßer Bereitstellung aufzubewahren. Eine Aufbewahrung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

(2)

Für die dauerhafte Archivierung der Werke ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten nach Übergabe wird nicht übernommen.

§ 12 Datenschutz

(1)

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsbeziehung und behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.hannesschmidt.de/privacy.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1)

Erfüllungsort und – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.

(2)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3)

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(4)

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5)

Es gilt die bei Vertragsschluss übergebene bzw. in den Vertrag einbezogene Fassung dieser AGB. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.hannesschmidt.de/agb abrufbar.

Hannes Schmidt Photography · Jakobstraße 166 · 52064 Aachen · kontakt@hannesschmidt.de · Steuernummer 201/5376/7857